Rathausgarage

Zentral - Preiswert - Für Sie da

Die Rathausgarage im Buigen-Center wurde 1977 errichtet und bietet ca. 250 Fahrzeugstellplätze. Sie untergliedert sich in einen Ost- und einen Westteil, die miteinander verbunden sind und jeweils eine eigene Ein- bzw. Ausfahrt besitzen. Ein Zugang ist sowohl tagsüber als auch nachts möglich.

Seit dem Jahr 2004 ist die TWH Eigentümerin und Betreiberin der Rathausgarage.

Seit September 2016 befinden sich drei Elektroladesäulen für Elektrofahrzeuge in der Rathausgarage. Kunden mit einer gültigen Monats- oder Jahreskarte (mit E-Option) können dort Ihr Elektrofahrzeug während des Parkens laden, unterstützt wird der Steckertyp nach dem IEC Typ 2 Standard (gemäß VDE-AR-E 2623-2-2). Der reservierte Bereich bietet jeweils pro Ladesäule Platz für ein Elektrofahrzeug, dass dort geladen werden kann. Eine ausführliche Anleitung, wie ein Ladevorgang begonnen werden kann, finden Sie als Aushang bei den Ladesäulen. 

Bitte beachten Sie, dass der Ostteil der Rathausgarage derzeit gesperrt ist und nicht genutzt werden kann, bitte weichen Sie auf die Parkplätze im Westteil der Rathausgarage aus.

Spezielle Angebote für verschiedene Zielgruppen

 

neue Preise gültig ab 01.01.2024:

Parken für kurze Zeitbrutto (netto)
Brötchentaste (erste zwei Stunden)kostenlos
jede weitere Stunde1,00 Euro (0,84 Euro)
Tageshöchstgebühr (von 0.00 - 24.00 Uhr)4,50 Euro (3,78 Euro)
"Kongresskarte" pro Tag/Stück  (ab 2 Tagen / 2 Stück)3,50 Euro (2,94 Euro)

 

Parken für einen längeren Zeitraumbrutto (netto)
Monatskarte Tagrecht ¹20,00 Euro (16,81 Euro)
Monatskarte Vollrecht ²40,00 Euro (33,61 Euro)
Jahreskarte Tagrecht ¹190,00 Euro (159,66 Euro)
Jahreskarte Vollrecht ²380,00 Euro (319,33 Euro)
Winterpaket Tagrecht (November - März)75,00 Euro (63,03 Euro)
Winterpaket Vollrecht (November - März)180,00 Euro (151,26 Euro)
Monatskarte Vollrecht mit E-Option ³66,00 Euro (55,46 Euro)
Jahreskarte Vollrecht mit E-Option ³715,00 Euro (600,84 Euro)

 

¹ Ihr Fahrzeug darf in der Zeit von 06:00 bis 23:00 Uhr des jeweiligen Tages in Rathausgarage abgestellt werden.

² Ihr Fahrzeug darf in der Rathausgarage ohne zeitliche Einschränkungen abgestellt werden (Tag und Nacht).

³ Es gelten die Bedingungen der Monats- und Jahreskarten Vollrecht. Ihr Fahrzeug wird elektrisch betrieben und nutzt die Elektroladesäulen der TWH. Mit der E-Option ist der in diesem Zeitraum geladene Strom pauschal abgegolten.

Kongress-, Monats- und Jahreskarten sowie das Winterpaket erhalten Sie direkt bei uns in der Bauhofstr. 8 in 89542 Herbrechtingen. Bitte legen Sie Parktickets, Kongresskarten, Monats- und Jahreskarten als auch das Winterpaket immer gut sichtbar hinter Ihre Windschutzscheibe. Bruttopreise enthalten die aktuelle Umsatzsteuer in Höhe von 19%, Nettopreise ohne Umsatzsteuer wurden kaufmännisch gerundet.

TIPP:

Holen Sie sich für die Wintermonate (November bis einschließlich März) unser "Winter-Paket": Sie parken zu vergünstigten Preisen in der Tiefgarage und schützen Ihr Fahrzeug vor schlechter Witterung. Das Winterpaket Tagrecht / Vollrecht ist ab Oktober erhältlich.

Einstellbedingungen Rathausgarage

Einstellbedingungen für die Rathausgarage der TWH - Technische Werke Herbrechtingen GmbH (Stand: August 2013)