Grund- und Ersatzversorgungstarife

Aktuelle Tarifinformationen zur Grund- und Ersatzversorgung im Netzgebiet der TWH - Technischen Werke Herbrechtingen GmbH

Grund- und Ersatzversorgungstarife für die Gasversorgung mit Erdgas (TWH gas basis)
 

Grundversorgungstarife

ab 01.01.2024Arbeits- und Grundpreis nettonetto*brutto inkl. MwSt.
bis 1.000 kWh

15,75 Cent / kWh

60,00 Euro / Jahr

17,3023 Cent / kWh

60,00 Euro / Jahr

20,59 Cent / kWh

71,40 Euro / Jahr

1.001 - 4.000 kWh

12,15 Cent / kWh

96,00 Euro / Jahr

13,7023 Cent / kWh

96,00 Euro / Jahr

16,31 Cent / kWh

114,24 Euro / Jahr

4.001 - 1.500.000 kWh

10,95 Cent / kWh

144,00 Euro / Jahr

12,5023 Cent / kWh

144,00 Euro / Jahr

14,88 Cent / kWh

171,36 Euro / Jahr

*inklusive CO2- Bepreisung in Höhe 0,8163 Cent/kWh, Gasspeicherumlage in Höhe von 0,186 Cent/kWh und Erdgassteuer 0,55 Cent / kWh

Preisblatt Grund- und Ersatzversorgungtarife (TWH gas basis)

Preisblatt der Technische Werke Herbrechtingen GmbH zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) Stand: 01.01.2024

In den Tarifpreisen ist auch die mit der Stadt Herbrechtingen vereinbarte Konzessionsabgabe gemäß der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“ (KAV) enthalten.

In den Bruttopreisen sind 19 % Mehrwertsteuer (reduzierter Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7% vom 01.10.2022 bis 31.03.2024), die CO2-Steuer 2024 in Höhe von 0,8163 Cent/kWh, die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,186 Cent/kWh (ab 01.01.2024) und die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh enthalten. Bei einer Änderung der Steuersätze ändern sich die angegebenen Preise entsprechend.

Die Tarife für die Belieferung mit Erdgas in der Ersatzversorgung für Haushaltskunden (Letztverbraucher deren Verbrauch zu landwirtschaftlichen, beruflichen und gewerblichen Zwecken 10.000 kWh pro Jahr unterschreitet) und Nicht-Haushaltskunden (Letztverbraucher deren Verbrauch zu landwirtschaftlichen, beruflichen und gewerblichen Zwecken 10.000 kWh pro Jahr übersteigt) entsprechen die Konditionen der Ersatzversorgungstarife denen der Grundversorgungstarife.

Weitere Informationen zur Belieferung in der Ersatzversorgung finden Sie auch unter §3 GasGVV sowie §36 EnWG i.V.m. §3 Nr. 22 EnWG.