Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit Wasser
Die TWH-Technische Werke Herbrechtingen GmbH stellen aufgrund der Allgemeinen Versorgungsbedingung für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), vom 20. Juni 1980, sowie deren „Ergänzenden Bestimmungen“, Wasser zu folgenden Tarifen zur Verfügung.
I. Zählertarif
Das Entgelt für das gelieferte Wasser setzt sich aus einem Wasserpreis für das abgenommene Wasser und einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen zusammen.
1. Wasserpreis
Der Wasserpreis beträgt:
Netto 1,85 EUR/m³ Brutto 1,98 EUR
2. Grundpreis
Der Grundpreis wird nach der Zählergröße gestaffelt erhoben. Er beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von
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Qn 2,5 |
netto |
60,00 € / Jahr |
brutto |
64,20 € / Jahr |
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Qn 6 |
netto |
72,00 € / Jahr |
brutto |
77,04 € / Jahr |
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Qn 10 |
netto |
108,00 € / Jahr |
brutto |
115,56 € / Jahr |
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Qn 20 |
netto |
144,00 € / Jahr |
brutto |
154,08 € / Jahr |
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Qn 50 |
netto |
240,00 € / Jahr |
brutto |
256,08 € / Jahr |
II. Berechnung nach Schätzung
Sollte die Messeinrichtung versagen, so wird der Verbrauch gemäß §21 der AVBWasserV geschätzt.
III. Wasserabgabe für Reserve- und Zusatzversorgung
- Bei Versorgung von Kunden mit Eigenwasserversorgungsanlagen wird für die Vorhaltung von Reserve- und Zusatzwasser neben dem unter I. genannten Preis ein zusätzlicher Bereitstellungspreis erhoben.
- Reserve- und Zusatzversorgung liegt vor, wenn der Abnehmer anstelle von Eigenförderung auf Bezug übergehen kann und eine Vorhaltung ausdrücklich wünscht.
- Die Vorhalteleistung und der zusätzliche Bereitstellungspreis werden vertraglich vereinbart.
IV. Wasserabgabe über Standrohrzähler
Die Berechnung der Wasserabgabe über Standrohrzähler erfolgt aufgrund einer besonderen Vereinbarung.
V. Wasserabgabe für Feuerlöschzwecke
Die Wasserabgabe aus öffentlichen Hydranten für Feuerlöschzwecke und Feuerlöschübungszwecke erfolgt kostenlos. Die entnommene Wassermenge ist der TWH-Technische Werke Herbrechtingen GmbH schriftlich mitzuteilen.
VI. Umsatzsteuer
Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7%. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
VII. Abrechnung
- Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung, der Rechnungserteilung und der Zahlung sind in der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ sowie deren „Ergänzenden Bestimmungen“ geregelt. Der Kunde erhält die AVBWasserV auf Wunsch kostenlos.
- Der Wasserverbrauch der Kunden wir in der Regel einmal jährlich festgestellt und darüber eine Jahresrechnung erstellt. Die TWH-Technische Werke Herbrechtingen GmbH ist jedoch berechtigt in kürzeren Zeitabständen abzurechnen. Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde 11 in der Regel gleichbleibende Abschlagsbeträge. Die Fälligkeit der Abschlagsbeträge wird jedem Kunden auf der Jahresrechnung und auf der Vertrags- bzw. Abschlagsbestätigung angegeben.
- Bei einem Abrechnungszeitraum, der kürzer oder länger als 365 Tage ist, wird der Grundpreis zeitanteilig ermäßigt bzw. erhöht in Rechnung gestellt.
VII. Änderung der Allgemeinen Tarife
Die Allgemeinen Tarife können durch öffentliche Bekanntgabe geändert werden. Sie werden erst nach der Bekanntgabe wirksam. Änderungen der Steuersätze werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wirksam.
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