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BKZ - Nahwärmeversorgung Bolheimer Straße
Baukostenzuschuss (BKZ), Hausanschlusskosten (HAK), Kosten für die Übergabestation (ÜST)
- Der Kunde zahlt für den Anschluss an das Fernwärmenetz einen einmaligen Baukostenzuschuss von pauschal 1.585,00 EUR netto zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass die Regelungen des § 9 der AVBFernwärmeV zur Berechnung des Baukostenzuschusses keine Anwendung findet. Der BKZ wird mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Hausanschlusses fällig.
- Die Hausanschlusskosten betragen bis zu 5 Trassenmeter pauschal 588,00 EUR netto zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Meterpauschale für die 5 m überschreitende Hausanschlusslänge je laufender Trassenmeter beträgt 117,50 EUR netto zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bezüglich der Anwendbarkeit der AVBFernwärmeV gelten sinngemäß die unter §3 Abs. 1 getroffenen Vereinbarungen.
- Abweichend von § 12 der AVBFernwärmeV errichten und unterhalten die TWH die Hausübergabestation. Die Kosten hierfür betragen pauschal 1560,00 EUR netto zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Der BKZ, die HAK und die ÜST werden gemeinsam in Rechnung gestellt.
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