Tarife
Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung der Tarifkunden aus dem Versorgungsnetz der TWH-Technische Werke Herbrechtingen GmbH
Aufgrund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 07.11.2006 (BGBl. S. 2396) stellen die TWH-Technische Werke Herbrechtingen GmbH ihren Abnehmern Gas zu den nachstehenden Bedingungen zu Verfügung:
1. Tarife für den Haushalts- und Gewerbe-Bedarf
Es stehen folgende Tarife zur Wahl:
Für den Haushalts- und Gewerbebedarf: Der Kleinstabnehmertarif, der Grundpreistarif I, und der Grundpreistarif II. Der Gaspreis setzt sich aus einem Monatsgrundpreis bzw. -messpreis für die Bereitstellung der Anlagen und einem Arbeitspreis für die abgenommenen Kilowattstunden (kWh) zusammen. Es erfolgt automatische Bestabrechnung.
Geliefert wird Erdgas in der jeweils von der Gasversorgung Süddeutschland GmbH bezogenen Qualität. Die abgenommene Gasmenge (Volumen) wird in m³ gemessen und mittels des Verrechnungsbrennwertes (Betriebsbrennwert) in Kilowattstunden umgerechnet. Der Verrechnungsbrennwert wird nach den Technischen Regeln Arbeitsblatt G 685, April 1993, ermittelt. Das Gas wird mit einem Druck von 22 mbar, gemessen vor dem Gaszähler (Druckregler am Zählereingang), nach den anerkannten Regeln der Technik übergeben.
Ab dem 01.10.2011 gelten folgende Tarifpreise:
Allgemeine Tarife für die Gasversorgung mit Erdgas
Grund- und Ersatzversorgungstarif sind die Allgemeinen Tarife
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netto |
netto |
brutto |
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inkl. Erdgassteuer |
inkl. 19 % MWSt. |
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I. Kleinstabnehmertarif (bis 1.956 kWh/Jahr)
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Arbeitspreis |
Cent/kWh |
8,43 |
8,59 |
10,69 |
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Messpreis |
€/Jahr |
42,00 |
49,98 |
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II. Grundpreistarif I (von 1.957 kWh bis 7.176 kWh / Jahr) |
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Arbeitspreis |
Cent/kWh |
5,67 |
6,22 |
7,40 |
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Grundpreis |
€/Jahr |
96,00 |
114,24 |
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III. Grundpreistarif II (ab 7.177 kWh / Jahr) |
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Arbeitspreis |
Cent/kWh |
4,60 |
5,15 |
6,13 |
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Grundpreis für die ersten 50 kW der Gesamtnenn- leistung |
€/Jahr |
168,00 |
199,92 |
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für jedes weitere kW |
€/Jahr |
6,00 |
7,14 |
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In den Tarifpreisen ist auch die mit der Stadt Herbrechtingen vereinbarte Konzessionsabgabe gemäß der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“ (KAV) enthalten.
In den Bruttopreisen sind 19 % Mehrwertsteuer und die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh enthalten. Bei einer Änderung des Steuersatzes ändern sich die angegebenen Preise entsprechend.
2. Abrechnung und Abschlagszahlungen (§§ 12, 13 GasGVV)
Die Abrechnung des Gasverbrauchs erfolgt einmal jährlich. Dazwischen werden gleich bleibende Abschlagszahlungen erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch und den jeweils geltenden Preisen. Bei Neukunden wird die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen nach dem voraussichtlichen Verbrauch festgelegt (§ 13 Abs. 1 GasGVV). Die TWH ist berechtigt, den Gasverbrauch auch in kürzeren Zeitabständen abzurechnen.
3. Zahlungsweise (§ 16 GasGVV)
Der Kunde ist berechtigt, seine fälligen Zahlungen wahlweise durch
b) Banküberweisung
c) Lastschriftverfahren/Einzugsermächtigung
zu leisten.
4. Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederaufnahme der Versorgung sowie sonstige Kostenberechnungen (§§ 17, 19 GasGVV)
Es werden berechnet:
I. Für jede erneute schriftliche Zahlungsaufforderung € 4,00*
II. Für jeden Einsatz eines Beauftragten der TWH – Technische Werke Herbrechtingen GmbH
- zum Einzug eines Betrages € 31,00 netto
- zum Einstellen der Versorgung € 31,00 netto
- zur Wiederaufnahme der Versorgung € 31,00 netto.
Bei Einsatz auf Veranlassung des Kunden außerhalb der üblichen Arbeitszeit wird nach tatsächlichem Kostenaufwand abgerechnet.
III. Die Gebühr für die Rücknahme eines ungedeckten Schecks oder einer Rückbelastung im Lastschriftverfahren beträgt das Doppelte der Mahngebühren nach Ziffer 1.
5. Umsatzsteuer
Alle vorstehenden genannten Tarife, Beiträge, Kostenersätze und sonstigen Einnahmen (die mit * gekennzeichneten Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer) unterliegen der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe.
6. Inkrafttreten
Die Änderung der allgemeinen Bedingungen tritt am 01.10.2011 in Kraft.
Das Preisblatt können Sie auch als PDF herunterladen:
Preisblatt (Stand: 01.10.2007)
Preisblatt (Stand: 01.01.2008)
Preisblatt (Stand: 01.07.2008)
Preisblatt (Stand: 01.10.2008)
Preisblatt (Stand: 01.04.2009)
Preisblatt (Stand: 01.07.2009)
Preisblatt (Stand: 01.10.2011)
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